Pflegehilfsmittel

Schon gewusst?

Gemäß § 40 SGB XI haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Voraussetzung:

  • Sie erhalten Leistungen aus einem der fünf
    Pflegegrade (1, 2, 3, 4 oder 5)
  • Sie Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft leben
  • Sie von einer oder mehre privaten Personen gepflegt werden

Der monatliche Anspruch beträgt 40,00 Euro und muss lediglich über Ihre Pflegekasse beantragt werden.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne. 

Folgende Pflegehilfsmittel sind hiervon betroffen:

  • saugende Bettschutzeinlagen Einmalbegrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen - Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen - wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
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Pflegeprimus GmbH

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