Leistungskomplexe "Pflegerische Betreuungsleistungen"

  • Leistungskomplex 14 (pflegerische Betreuungsmaßnahmen)
    Pflegerische Betreuungsleistungen

    Pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden in Bezug auf das häusliche Umfeld erbracht. Die Maßnahmen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens in Bezug auf den Haushalt und bei Aktivitäten mit räumlichem Bezug hierzu. Sie umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. Sie dienen auch der alltäglichen Freizeitgestaltung.

    Die Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie den Hilfen bei der Haushaltsführung erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen Folgendes ein:

    - Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die
      dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer
      Kontakte dienen, insbesondere
               - Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
               - Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
               - Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen,
                 auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

    - Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen
      Alltags, insbesondere
               - Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer
                 Tagesstruktur
               - Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
               - Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-
                 Rhythmus
               - Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen  Orientierung
               - Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
               - Unterstützung bei Hobby und Spiel

    - Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im
      Vordergrund steht, insbesondere
               - Anwesenheiten zur Beobachtung des Pflegebedürftigen zur
                 Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
               - bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben.

    - Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen
       Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der
       Organisation und Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher
       Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerk,
       Friseur und Fußpflege) gemeint.

    - Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und
      Behördenangelegenheiten

      Die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung  
      bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (z.B. das
      Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der
      Entscheidung, ob genügend Bargeld im Hause ist oder ob eine
      Rechnung bezahlt werden muss.

      Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit
      staatlichen und kommunalen Behörden oder mit
      Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die
      Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der
      Entscheidung, ob z.B. ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief
      beantwortet werden muss. Dabei kann es sich jedoch lediglich um die
      Veranlassung und nicht um die vollständige Übernahme der
      aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme
      der Tätigkeiten sprechen u.a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen
      zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken.

    Achtung: Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrecht ist nicht gemeint!
         

 

Druckversion | Sitemap
Pflegeprimus GmbH

Anrufen

E-Mail