- Leistungskomplex 14 (pflegerische Betreuungsmaßnahmen)
Pflegerische Betreuungsleistungen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden in Bezug auf das häusliche Umfeld erbracht. Die Maßnahmen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens in Bezug auf den Haushalt und
bei Aktivitäten mit räumlichem Bezug hierzu. Sie umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer
Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bei der
bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. Sie dienen auch der alltäglichen Freizeitgestaltung.
Die Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie den Hilfen bei der Haushaltsführung erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im
häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen Folgendes ein:
- Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die
dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer
Kontakte dienen, insbesondere
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen,
auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen
Alltags, insbesondere
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer
Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-
Rhythmus
- Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
- Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im
Vordergrund steht, insbesondere
- Anwesenheiten zur Beobachtung des Pflegebedürftigen zur
Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
- bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben.
- Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen
Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der
Organisation und Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher
Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerk,
Friseur und Fußpflege) gemeint.
- Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und
Behördenangelegenheiten
Die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung
bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (z.B. das
Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der
Entscheidung, ob genügend Bargeld im Hause ist oder ob eine
Rechnung bezahlt werden muss.
Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit
staatlichen und kommunalen Behörden oder mit
Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die
Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der
Entscheidung, ob z.B. ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief
beantwortet werden muss. Dabei kann es sich jedoch lediglich um die
Veranlassung und nicht um die vollständige Übernahme der
aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme
der Tätigkeiten sprechen u.a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen
zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken.
Achtung: Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrecht ist nicht gemeint!