Häusliche Betreuung

§45b SGB XI beschäftigt sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige.

Gemeinsam mit Ihnen werden Einsatzzeiten individuell abgestimmt und Ihre Wünsche in einem gemeinsamen Gespräch ermittelt. Die Betreuungsangebote finden stundenweise in der eigenen Häuslichkeit statt und sind daher eine große Entlastung für Angehörige. Die Betreuung findet in einem fest vereinbarten Turnus statt, sodass eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist.

Eine individuelle Betreuung und viel menschliche Wärme ist der richtige Weg. Melden Sie sich bei uns, sollte unsere Philosophie Ihren Vorstellungen entsprechen.

 

 

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Pflegeprimus GmbH

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