Leistungskomplexe "Sonstige Vergütungen"

  • Leistungskomplex 15 (körperbezogene Pflegemaßnahmen)

       Pflegefachliche Anleitung


       Eine pflegefachliche Anleitung kann ergänzend bei gravierenden    
       Änderungen der Pflegesituation erforderlich werden. Dies könne
       insbesondere sein:

       - Wegfall/Wechsel der Pflegeperson
       - Gravierende Änderungen des Gesundheitszustandes und/oder des
         Pflegebedarfs
       - Gravierende Änderung der häuslichen Situation

       Die pflegefachliche Anleitung der Pflegeperson wird von der   
       Pflegefachkraft in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen erbracht. Inhalt
       und Ziel der pflegefachlichen Anleitung sind zu dokumentieren.

       Achtung! Die laufende und situationsbezogene fachliche Anleitung
       von Pflegebedürftigen und in die Pflege eingebundenen
       Pflegepersonen ist damit nicht gemeint.

 

  • Leistungskomplex 16 (körperbezogene Pflegemaßnahmen)
    Erstgespräch durch eine Pflegefachkraft

    - Feststellen des individuellen Pflegebedarfs
    - Erstellen eines individuellen Pflegeplans
    - Absprache über Durchführung der Maßnahmen häuslicher Pflegehilfe
      nach § 36 SGB XI
    - Ermittlung der voraussichtlichen Kosten
    - Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages
     
  • Leistungskomplex 17 (körperbezogene Pflegemaßnahmen)
    Folgegespräch bei Änderung des Pflegegrades

    - Feststellen des individuellen Pflegebedarfs
    - Erstellen eines individuellen Pflegeplans
    - Absprache über Durchführung der Maßnahmen häuslicher Pflegehilfe
      nach § 36 SGB XI
    - Ermittlung der voraussichtlichen Kosten
    - Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages
     
  • Leistungskomplex 18
    Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

    - Beratung
    - Hilfestellung
    - Mitteilung an die Pflegekasse
     
  • Leistungskomplex 19
    Hausbesuchspauschale

    Hausbesuchspauschale kann bei Besuchen zwischen 06:00 und 20:00 Uhr abgerechnet werden
     
  • Leistungskomplex 20
    Erhöhte Hausbesuchspauschale

    Erhöhte Hausbesuchspauschale kann bei Besuchen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen abgerechnet werden
     
  • Leistungskomplex 20
    Einsatz einer 2. Pflegekraft

    Ist im Einzelfall eine zweite Pflegekraft erforderlich, stellt der Pflegedienst die Erforderlichkeit fest und informiert die Pflegekasse bzw. den zuständigen Sozialhilfeträger schriftlich.
     

 

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