Grundpflege

"Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann."
 

Die Grundpflege nach Sozialgesetzbuch Nr. XI umfasst verschiedene Leistungskomplexe, die „Pflegeprimus“ für Sie oder Ihre Angehörigen in der Pflege übernehmen kann.

Die Kosten für diese Leistungen werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter dem Punkt „Kostenübernahme“.
Zu den Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung gehören Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung und vieles mehr.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Hilfen zur Bewältigung des täglichen Lebens, die Sie von unserem Pflegedienst erhalten können. Dies ist natürlich nur eine Auswahl an Leistungen. Unser kompletter Leistungskatalog enthält einige Leistungen mehr.

Die Leistungskomplexe sind frei kombinierbar. Nach einem Erstgespräch mit unserem Fachpersonal erhalten Sie eine Empfehlung aus unserem Hause – diese richtet sich natürlich nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Im Anschluss bekommen Sie einen Kostenvoranschlag vorgelegt und können frei entscheiden ob Sie noch weitere Leistungen hinzubuchen oder es bei der Empfehlung belassen.

Sollte sich die Pflegesituation durch unsere ausgezeichnete Qualität verbessern, was in unser aller Interesse ist, so werden natürlich die Leistungen auch hier angepasst.

 

 

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