Hauswirtschaftliche Hilfe

§132 Abs. I SGB V beschäftigt sich mit der Versorgung durch Haushaltshilfen in der Haus- und Familienpflege.

Die Hauswirtschaft ist ein spezielles, weiterführendes Angebot aus unserem Haus das sich mit der Versorgung von Familien und deren Haushalten beschäftigt. Somit haben unsere Kunden und deren Angehörige die Gewissheit, dass auch dieser Teilbereich in professionellen Händen liegt. Denn unsere gut geschulten Mitarbeiter unterstützen Sie oder Ihren Angehörigen dauerhaft bei der Haushaltsführung und dazugehörigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Bügeln, Waschen, Kochen oder sonstiger Beschäftigung.

All diese Tätigkeiten fallen in unserem Hause unter Hauswirtschaft. Sollten Sie oder Ihr Angehöriger in diesem Bereich Hilfe benötigen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

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